"Hundeführerschein" - der Sachkundenachweis für Hundehalter
Ute Fellenberg-Jagow ist zertifizierte Hundetrainerin durch die Tierärztekammer Niedersachsen.
Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG):
Theoretische Sachkundeprüfung
Ein/e Hundehalter/in muss in der Lage sein, ihren/seinen Hund
so zu halten und zu führen, dass von dem Hund keine Gefahren für die
öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht.
Wer einen Hund hält, muss gemäß § 3 NHundG die dafür
erforderliche Sachkunde besitzen. Sie ist der Gemeinde auf Verlangen
durch die erfolgreiche Ablegung einer theoretischen und einer
praktischen Sachkundeprüfung nachzuweisen. Die theoretische
Sachkundeprüfung ist vor der Aufnahme der Hundehaltung, die praktische
Prüfung während des ersten Jahres der Hundehaltung abzulegen.
Die Sachkundeprüfungen werden von Personen und Stellen abgenommen, die eine Fachbehörde zu diesem Zweck anerkannt hat.
Ute Fellenberg-Jagow wurde im Dezember 2012 als Hundetrainerin für die Abnahme des Sachkundenachweises in Theorie und Praxis von der Tierärztekammer Niedersachsen zertifiziert.
Für uns alle braucht man einen Sachkundenachweis |
Bei der theoretischen Prüfung handelt es sich um einen 35
Prüfungsfragen umfassenden Multiple-Choice-Test, der das Grundwissen der
Hundehalter aus verschiedenen Sachgebieten überprüft.
In der theoretischen Sachkundeprüfung sind die erforderlichen Kenntnisse über
- die Anforderungen an die Hundehaltung unter Berücksichtigung des Tierschutzrechts,
- das Sozialverhalten von Hunden und rassespezifische Eigenschaften von Hunden,
- das Erkennen und Beurteilen von Gefahrensituationen mit Hunden,
- das Erziehen und Ausbilden von Hunden und
- Rechtsvorschriften für den Umgang mit Hunden
nachzuweisen.
Gerne bereite ich Sie auf die theoretische Prüfung vor und nehme diese auch ab.
Nach der bestandenen Theorieprüfung kann die praktische Prüfung abgelegt werden.
Praktische Sachkundeprüfung
Im praktischen Teil der Prüfung soll der Hundehalter zeigen,
dass er seinen Hund in der Öffentlichkeit führen kann, ohne dass andere
Menschen behindert, belästigt oder gefährdet werden.
Die praktische Prüfung findet in einer sog. ablenkungsarmen
Umgebung (z.B. Feldmark, Grünanlage, Hundeauslaufgebiet) und in einer
Umgebung mit öffentlichem Verkehr (z.B. Innenstadt, stadtähnlicher
Bereich) statt und dauert ca. 60 Minuten.
Inhalte der praktischen Prüfung:
- Kontrolliertes Gehen an der Leine
- Verweilen (Kommandos: SITZ, STEH oder PLATZ)
- Kommen auf Signal (Rückruf)
- Begegnung mit einer Person / Personengruppe
- Fremder Hund passiert
- Verhalten gegenüber Joggern, Radfahrern oder anderen
- Gehen an einer stark befahren Strasse und kontrolliertes Überqueren von Strassen
- Handling am Hund – Besitzer kontrolliert Ohren, Zähne, Pfoten
Auch auf die praktische Sachkundeprüfung bereite ich Sie
gerne vor und nehme diese Prüfung dann auch ab. Auch Einzelprüfungen
sind möglich.
Prüfungsgebühren
50,00 € für die Theorieprüfung
60,00 € für die praktische Prüfung
Benötigen Sie einen Sachkundenachweis?
Alle, die ihren Hund vor dem 1.7.2011 angeschafft haben, müssen keinen Sachkundenachweis erbringen.
Alle, die ihren Hund nach dem 1.7.2011 angeschafft haben, müssen einen Sachkundenachweis erbringen.
Es gibt allerdings eine Ausnahme: Wer in den letzten 10
Jahren vor der Anschaffung des neuen Hundes schon für mind. 2 Jahre
durchgängig einen Hund hatte, braucht auch keinen Sachkundenachweis
erbringen.
Weitere Informationen finden Sie auch unter