"Hundeführerschein" - der Sachkundenachweis für Hundehalter

Ute Fellenberg-Jagow ist zertifizierte Hundetrainerin durch die Tierärztekammer Niedersachsen.
Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG):

Theoretische Sachkundeprüfung

Ein/e Hundehalter/in muss in der Lage sein, ihren/seinen Hund so zu halten und zu führen, dass von dem Hund keine Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht.

Wer einen Hund hält, muss gemäß § 3 NHundG die dafür erforderliche Sachkunde besitzen. Sie ist der Gemeinde auf Verlangen durch die erfolgreiche Ablegung einer theoretischen und einer praktischen Sachkundeprüfung nachzuweisen. Die theoretische Sachkundeprüfung ist vor der Aufnahme der Hundehaltung, die praktische Prüfung während des ersten Jahres der Hundehaltung abzulegen.

Die Sachkundeprüfungen werden von Personen und Stellen abgenommen, die eine Fachbehörde zu diesem Zweck anerkannt hat.

Ute Fellenberg-Jagow wurde im Dezember 2012 als Hundetrainerin für die Abnahme des Sachkundenachweises in Theorie und Praxis von der Tierärztekammer Niedersachsen zertifiziert.

Für uns alle braucht man einen Sachkundenachweis

Theoretische Sachkundeprüfung

Bei der theoretischen Prüfung handelt es sich um einen 35 Prüfungsfragen umfassenden Multiple-Choice-Test, der das Grundwissen der Hundehalter aus verschiedenen Sachgebieten überprüft.
In der theoretischen Sachkundeprüfung sind die erforderlichen Kenntnisse über

nachzuweisen.

Gerne bereite ich Sie auf die theoretische Prüfung vor und nehme diese auch ab.
Nach der bestandenen Theorieprüfung kann die praktische Prüfung abgelegt werden.

Praktische Sachkundeprüfung

Im praktischen Teil der Prüfung soll der Hundehalter zeigen, dass er seinen Hund in der Öffentlichkeit führen kann, ohne dass andere Menschen behindert, belästigt oder gefährdet werden.
Die praktische Prüfung findet in einer sog. ablenkungsarmen Umgebung (z.B. Feldmark, Grünanlage, Hundeauslaufgebiet) und in einer Umgebung mit öffentlichem Verkehr (z.B. Innenstadt, stadtähnlicher Bereich) statt und dauert ca. 60 Minuten.

Inhalte der praktischen Prüfung:

Auch auf die praktische Sachkundeprüfung bereite ich Sie gerne vor und nehme diese Prüfung dann auch ab. Auch Einzelprüfungen sind möglich.

Prüfungsgebühren

50,00 € für die Theorieprüfung
60,00 € für die praktische Prüfung

Benötigen Sie einen Sachkundenachweis?

Alle, die ihren Hund vor dem 1.7.2011 angeschafft haben, müssen keinen Sachkundenachweis erbringen.

Alle, die ihren Hund nach dem 1.7.2011 angeschafft haben, müssen einen Sachkundenachweis erbringen.

Es gibt allerdings eine Ausnahme: Wer in den letzten 10 Jahren vor der Anschaffung des neuen Hundes schon für mind. 2 Jahre durchgängig einen Hund hatte, braucht auch keinen Sachkundenachweis erbringen.

Weitere Informationen finden Sie auch unter

www.ml.niedersachsen.de

www.hunderegister-nds.de